Das FG Niedersachsen (22.6.23, 3 K 105/22, Rev. BFH VIII R 15/23, Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass die Vergütung des Insolvenzverwalters jedenfalls dann keine Betriebsausgabe darstellt, wenn die Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 b) InsVV nicht vorliegen. Nach dem Urteil des FG kommt auch ein Abzug der Insolvenzverwaltergebühren als außergewöhnliche Belastung mangels Außergewöhnlichkeit nicht in Betracht.
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die „finanzielle Eingliederung“ bei unterjähriger Verschmelzung auf eine Personengesellschaft.
Das FG München (21.6.23, 4 K 1639/21; Rev. BFH II R 18/23, Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass auch der Erwerb von Gesamthandseigentum an einem Grundstück im Rahmen einer GbR von der Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4a S. 1 ErbStG für ein Familienheim umfasst wird.
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Überprüfung der Einkünfteerzielungsabsicht bei Objekten mit mehr als 250 qm Wohnfläche.
Nach einer Entscheidung des FG Niedersachsen (12.7.23, 3 K 14/23, Gerichtsbescheid; Rev. BFH II R 27/23, Einspruchsmuster ) soll nur die Grundfläche des mit dem Familienheim bebauten Flurstücks oder bei größeren ...
Rechtssicher von der EÜR zur Bilanzierung ... und umgekehrt
Ein Wechsel der Gewinnermittlungsart ist immer fehleranfällig. Mit der Sonderausgabe von MBP Mandat im Blickpunkt gehen Sie auf Nummer sicher! Nutzen Sie die praktischen Checklisten und prüfen Sie Punkt für Punkt, bei welchen Positionen eine Gewinnkorrektur nötig ist.
26. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 22.11.2024
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren. Bei Buchung bis zum 31.08.2024 profitieren Sie jetzt von 10 % Frühbucherrabatt!
Steuern sparen durch Immobilienübertragung: So geht’s
Sie möchten Ihre Mandanten proaktiv zur steueroptimierten Immobilienübertragung beraten? ErbBstg Erbfolgebesteuerung hat für Sie ein Paket mit direkt nutzbaren Gestaltungen zusammengestellt: von der Kettenschenkung über die Güterstandsschaukel bis zur Gründung eines Familienpools.
Das FG Düsseldorf (4.5.23, 9 K 1987/21 G,F; Rev. BFH IV R 16/23, Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass Gewerbesteuererstattungszinsen steuerpflichtige Betriebseinnahmen sind.