Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Verfassungsmäßigkeit des Gewinnzuschlags nach § 6b Abs. 7 EStG.
In der aktuellen Episode des AStW-Podcasts bietet Dietrich Loll zusammen mit Rechtsanwalt Steffen Pasler wieder einen umfassenden Überblick über die jüngsten Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht.
In Einspruch aktuell wurden zu einer Reihe von Verfahren neue Einspruchsmuster eingestellt, darunter u. a. zur Unterbrechung der Außenprüfung unmittelbar nach Beginn der Prüfung.
Das FG Münster (16.1.25, 8 K 2751/21 F; Rev. BFH II R 5/25, Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass kein Erwerbsvorgang nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG vorliegt, wenn ein Gesellschafter, der bereits allein am Vermögen der grundbesitzenden Gesellschaft beteiligt ist, den Anteil des anderen, nicht am Vermögen beteiligten Gesellschafters mittelbar hinzuerwirbt. Auch bei einer unmittelbaren Beteiligung an einer grundbesitzenden Personengesellschaft sei für den „Anteil der Gesellschaft“ i. S. d. § 1 ...
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Das FG Münster (25.2.25, 3 K 99/23 F; Rev. BFH II R 21/25, Einspruchsmuster ) ist zu dem Ergebnis gelangt, dass bei der Bestimmung der gemeinen Werte der Finanzmittel i. S. d. § 13b Abs. 4 Nr. 5 S. 1 ErbStG im Sonderbetriebsvermögen der Erblasserin ausgewiesene Gesellschafterdarlehensforderungen grundsätzlich nicht nach § 13b Abs. 9 S. 3 ErbStG mit der korrespondierenden Verbindlichkeit der Gesellschaft saldiert werden können.