Wird ein – im Streitfall unbebautes – Erbbaurecht unentgeltlich übertragen, stellt sich schenkungsteuerlich die Frage nach der Höhe der Bemessungsgrundlage. Das FG Münster hat aktuell entschieden, dass die Verpflichtung zur Zahlung des Erbbauzinses an die Grundstückseigentümer in diesem Zusammenhang keine Gegenleistung darstellt und die Übertragung damit nicht als gemischt freigebige Zuwendung zu qualifizieren ist. Die Verpflichtung zur Zahlung des Erbbauzinses ist danach gemäß § 192 BewG mit der ...
Hat ein Steuerpflichtiger unberechtigterweise Umsatzsteuern in Rechnungen ausgewiesen (z. B. in sog. Scheinrechnungen), schuldet er diese gemäß § 14c UStG. Hier stellt sich anschließend die Frage nach den ...
Entscheidend für die Annahme von lohnsteuerpflichtigem Arbeitslohn ist, dass der dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber zugewendete Vorteil Entlohnungscharakter für das Zurverfügungstellen der Arbeitskraft hat.
Zuwendungen anlässlich einer Betriebsveranstaltung sind nach Auffassung der Finanzverwaltung alle Aufwendungen des Arbeitgebers einschließlich Umsatzsteuer unabhängig davon, ob sie einzelnen Arbeitnehmern individuell zurechenbar sind oder ob es sich um einen rechnerischen Anteil an den Kosten der Betriebsveranstaltung handelt, die der Arbeitgeber gegenüber Dritten für den äußeren Rahmen der Betriebsveranstaltung aufwendet (BMF 14.10.15, IV C 5 - S 2332/15/100001, BStBl I 15, 832). Nach Auffassung des FG ...
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Begründung einer konkludenten Mitunternehmerschaft bei Landwirtsehegatten.
Zugegeben: Die Überschrift ist etwas provokant. Doch möglicherweise –mit ein wenig Glück für Betroffene – könnte der Gesetzgeber tatsächlich gezwungen sein, den bisherigen Tarifverlauf bei der Erbschaftsteuer ...
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
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In Einspruch aktuell wurden zu einer ganzen Reihe von Verfahren neue Einspruchsmuster eingestellt, darunter u. a. zur Aufteilung von Umsätzen auf zwei Unternehmen bei Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung und die Verteilung der No-show-Kosten einer Betriebsveranstaltung.