Das FG Niedersachsen (27.2.25, 10 K 37/24; Rev. BFH V R 32/25, Einspruchsmuster ) ist zu der Überzeugung gelangt, dass die im Rahmen einer verdeckten Gewinnausschüttung berücksichtigte private PKW-Nutzung nicht zu ...
Hörenswerte Entwicklungen aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht warten in der neuen Episode des AStW-Podcasts auf Sie. Dietrich Loll und Co-Moderator Steffen Pasler geben u. a. ein Update zum Entwurf des Neuntes ...
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Zuordnung von Vergütungen aus einem obligatorischen Arbeitnehmer-Genussrecht zu den Kapitaleinkünften.
Die Steuerberatungskosten für ein Rechtsbehelfsverfahren, in dem über die Höhe der Besteuerung des Veräußerungsgewinns gemäß § 17 EStG gestritten wird, stellen nach Auffassung des FG Niedersachsen (26.8.
Auch in dieser Woche dreht sich im AStW-Podcast alles um das Steuer- und Wirtschaftsrecht. Im ersten Teil informieren Dietrich Loll und Steffen Pasler über gesetzliche Neuerungen, die zum 1.1.26 in Kraft getreten sind.
Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
Stiftungs-Holding statt Holding-GmbH: 10 Vorteile, die überzeugen
SB StiftungsBrief zeigt Ihnen, warum die Stiftungsholding in vielen Fällen die bessere Alternative zur GmbH ist. Die Sonderausgabe bietet Ihnen einen Handlungsleitfaden, mit dem Sie Vor- und Nachteile exakt gegeneinander abwägen können (inklusive Gestaltungsbeispielen und Berechnungsmuster).
Steueränderungen 2026: alles Wichtige auf einen Blick!
Erhöhung der Pendlerpauschale, neue Aktivrente, reduzierte Umsatzsteuer in der Gastronomie u.v.m.: Die Sonderausgabe von AStW Aktuelles aus dem Steuer- und Wirtschaftsrecht fasst die Steueränderungen 2026 kompakt für Sie zusammen. So können Sie gezielt neue Beratungsanlässe schaffen.
Das FG Berlin-Brandenburg (8.7.25, 8 K 8150/23; Rev. BFH I R 19/25, Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass die Voraussetzung für eine ertragsteuerliche Organschaft, dass der Gewinnabführungsvertrag (GAV) auf mindestens fünf Jahre abgeschlossen und während seiner gesamten Geltungsdauer durchgeführt werden muss (§ 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 S. 1 KStG) auch dann erfüllt, wenn während der erforderlichen Laufzeit die Laufzeit des GAV nach hinten verschoben wird (im Streitfall: statt 2019 bis 2023 auf 2020 bis ...