19.09.2019 · Sonderausgaben · Downloads · Güterrecht
Das neue internationale Güterrecht der EU
Auf die güterrechtlichen Verhältnisse in Ehen mit Auslandsbezug wurde bisher über Art. 15 EGBGB angeknüpft. Am 24.6.16 hat der Rat der EU die Güterrechtsverordnungen für Ehegatten (VO 2016/1103 v. 24.7.16, ABl. 2016 L 183/1; im Folgenden EuGüVO) und für eingetragene Partner (VO 2016/1104 v. 24.7.16, ABl. 2016 L 183/39, im Folgenden: EuPartVO) beschlossen, die in weiten Bereichen übereinstimmen. Die Verordnungen (VOen) sind am 28.7.16 in Kraft getreten (Art. 70 Abs. 1 EuGüVO) und seit dem 29.1.19 anwendbar (Art. 69 Abs. 1 EuGüVO).
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