Schweizerische Rentenanwartschaften der betrieblichen Altersvorsorge können nicht nach § 19 Abs. 3 VersAusglG dazu führen, dass der Ausgleich eines Anrechts des anderen Ehegatten unbillig ist. Auch eine Abfindungszahlung nach § 23 VersAusglG kann darauf nicht gestützt werden. Die konkrete Höhe dieser Anwartschaften muss daher im Verfahren über den VA bei der Scheidung nicht aufgeklärt werden (OLG Karlsruhe 14.11.23, 5 WF 124/23, Abruf-Nr. 240244 ).
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wieder einmal beschäftigte ein Haustier die Gerichte: Beim AG Marburg wurde um die vorläufige Zuweisung eines Familienhundes analog § 1361a BGB gestritten (3.11.23, 74 F 809/23).
Auf schriftlichen Antrag eines Elternteils wird das Jugendamt Beistand von Kindern, um z. B. die Vaterschaft feststellen zu lassen und/oder Unterhalt geltend zu machen sowie um über diese Ansprüche zu verfügen.
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Seit Inkrafttreten der aktiven beA-Nutzungspflicht Anfang 2022 „fließt“ der elektronische Rechtsverkehr. Damit Sie, (neue) Kollegen und Kanzleimitarbeiter unfallfrei fahren, macht unsere beA-Expertin Ilona Cosack ...
Es gibt europäische und nationale Reformvorhaben zum Abstammungsrecht (dazu Oldenburger, FK 24, 69 ff.). Der Beitrag befasst sich mit der
Frage, ob im Zuge der Reformen künftig die zweite Elternstelle, die bisher ...
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Ein geschiedener Ehegatte kann gem. § 1570 BGB von dem anderen für mindestens drei Jahre nach der Geburt Betreuungsunterhalt verlangen. Ab dem dritten Lebensjahr des Kindes kann er diesen Unterhalt weiterhin geltend machen, wenn eltern- oder kindbezogene Gründe dies rechtfertigen. Zu den kindbezogenen Gründen zählt es z. B., wenn ein Ehegatte ein behindertes Kind betreut. Dazu im Einzelnen: