20.07.2016 · Musterformulierungen · Downloads · Schnittstellen und Nebengebiete
Beschwerde gegen die Wertfestsetzung
Stufenanträge korrekt abzurechnen, bereitet in der Praxis oft Probleme. Gegen eine fehlerhafte Wertfestsetzung ist die Beschwerde statthaft, § 32 Abs. 2 RVG i. V. m. § 59 FamGKG. Diese ist gerichtsgebührenfrei, § 59 Abs. 3 S. 1 FamGKG. Kosten werden nicht erstattet, § 59 Abs. 3 S. 2 FamGKG.
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