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  • 21.01.2019 · Checklisten · Downloads · Schnittstellen und Nebengebiete

    Prüfung der Wesentlichkeitsgrenzen bei Abänderung von Neu- und Altentscheidungen

    Die Abänderung einer Entscheidung über den Wertausgleich bei der Scheidung ist nur zulässig, wenn sich der Ausgleichswert eines in den VA einbezogenen Anrechts wesentlich geändert hat. Die Übersicht zeigt, wie die Wesentlichkeitsgrenzen für die Abänderung von Entscheidungen nach altem und nach neuem Recht zu bestimmen sind.