21.04.2023 · Musterformulierungen · Downloads · Schnittstellen und Nebengebiete
Textbausteine für eine Patientenverfügung
Mit der Patientenverfügung äußert der Verfügende seinen Willen, ob er medizinisch behandelt werden möchte oder nicht, wenn er seine Wünsche aufgrund seiner physischen und psychischen Situation nicht mehr äußern kann, § 1827 BGB. Sie wendet sich, anders als die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung, direkt an den Arzt und das Pflegepersonal. Sie ist aber auch für den Fall zu berücksichtigen, dass ein Betreuer bestellt wurde oder eine Vorsorgevollmacht auch Gesundheitsangelegenheiten betrifft. Arzt und Bevollmächtigter oder Betreuer müssen nach den Vorgaben der Patientenverfügung handeln. Der Bevollmächtigte oder Betreuer ist an die Patientenverfügung gebunden, § 1827 Abs. 1 BGB, ebenso der Arzt, § 630d Abs. 1 S. 2 BGB.
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