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  • 13.12.2016 · Musterformulierungen · Downloads · Versorgungsausgleich

    Tenorierungsvorschlag zur „Mütterrente“

    In Erstverfahren über den VA ist eine Anwartschaft auf gesetzliche Rente nach dem Stand bei Ehezeitende zu berechnen, auch wenn sich bis zur gerichtlichen Entscheidung die Gesamtleistungsbewertung beitragsfreier und beitragsgeminderter Zeiten geändert hat. Nach Rentenbeginn – insbesondere in einem Abänderungsverfahren – ist der Ehezeitanteil dagegen auf der Grundlage des ergangenen Rentenbescheids und damit unter Berücksichtigung der nachehelichen Veränderung der Gesamtleistungsbewertung zu ermitteln. Die Musterformulierung zeigt, wie Sie den Antrag richtig formulieren, wenn die Regelungen über die sog. Mütterrente während des Abänderungsverfahrens wirksam geworden sind.