01.01.1996 · Fachbeitrag ·
Abschluß einer Rückdeckungsversicherung - Zustimmung der Gesellschafter-Versammlung nötig?
| Eine GmbH hat ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer eine Pensionszusage erteilt. Gleichzeitig hat die GmbH bei einem Versicherungsunternehmen eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen. Muß die Gesellschafter-Versammlung neben dem Beschluß über die Pensionszusage auch einen Beschluß über den Abschluß der Rückdeckungsversicherung fällen? Unsere Antwort: Die Gesellschafter-Versammlung muß den Vertrag über die Rückdeckungsversicherung nicht genehmigen. Es liegt nur ein schuldrechtlicher Vertrag zwischen einem fremden Dritten und der GmbH vor. Die Geschäftsführung entscheidet allein, ob und bei wem sie eine Rückdeckungsversicherung abschließt bzw. wie sie die Zusage gegenüber dem Geschäftsführer erfüllen kann. Eine verdeckte Gewinnausschüttung ist somit nicht zu befürchten. |
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