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  • 01.12.1995 · Fachbeitrag ·

    Betriebsgrundstücke noch in 1995 übertragen

    | Aufgrund der "Einheitswert-Beschlüsse" des Bundesverfassungsgericht ist es ratsam, in bestimmten Fällen auch Betriebsgrundstücke noch im Jahre 1995 auf die nachfolgende Generation zu übertragen. Betroffen sind Betriebsgrundstücke mit einem negativen Steuerwert, also Immobilien, deren Schulden den Einheitswert übersteigen. Aus steuerlicher Sicht ist unbedingt darauf zu achten, daß die Grundstücke auch nach der Übertragung Betriebsgrundstücke bleiben. Über Gestaltungsmöglichkeiten berichten wir schwerpunktmäßig in der aktuellen Ausgabe unseres Informationsdienstes "Erbfolgebesteuerung". Abonnenten der "Gestaltenden Steuerberatung" können ein kostenloses Probeexemplar anfordern. Wenden Sie sich bitte an unseren Leser-Service unter der Fax-Nummer: 02596/ 922-29/-30. |