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  • 01.05.1996 · Fachbeitrag ·

    Ein Kind nutzt Studienwohnung - Kinderzulage wird für alle haushaltszugehörigen Kindergewährt

    | Überlassen Eltern einem steuerlich zu berücksichtigenden Kind eine nach § 10e EStG begünstigte Wohnung, so entfällt das Baukindergeld nach § 34f EStG für dieses Kind. Steuerpflichtige mit mehreren Kindern können in diesen Fällen aber für die noch zum elterlichen Haushalt gehörenden Kinder die Steuerermäßigung nach § 34f EStG beanspruchen. Dieser Rechtsauffassung hat sich jetzt die OFD München angeschlossen (Verfügung vom 12.12.95 FR 96, 224). Beispiel: Eltern überlassen ihrer studierenden Tochter unentgeltlich eine Eigentumswohnung. Sie selbst wohnen mit drei weiteren, noch minderjährigen Kindern in einer Mietwohnung. Den Eltern steht für drei Kinder das Baukindergeld zu. Sofern die neue Eigenheimzulage beansprucht wird, gilt das Gesagte sinngemäß (s. §§ 4, 9 Abs. 5 EigZulG). |