01.06.1996 · Fachbeitrag ·
Errichtung und Verkauf von zwei gewerblichen Großprojekten ist gewerblicher Grundstückshandel
| Erwirbt ein Steuerpflichtiger zwei Grundstücke, errichtet er hierauf in Verkaufsabsicht jeweils zwei Großobjekte und veräußert er diese Grundstücke in zeitlichem Zusammenhang mit der Bebauung, so liegt ein gewerblicher Grundstückshandel vor. Die zu Wohneinheiten entwickelte Drei-Objekt-Grenze gilt bei gewerblichen Großprojekten nicht (BFH 24.1.96 X R 255/93). |
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