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  • 01.07.1996 · Fachbeitrag ·

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei Vorteilsausgleich

    | Ausgleichszahlungen an einen GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf), weil dieser einen ihm zugesagten Dienstwagen nicht zur Verfügung gestellt bekommt, führen zu verdeckten Gewinnausschüttungen (vGA), wenn die Ausgleichszahlungen nur auf einer mündlichen Vereinbarung beruhen und im Anstellungsvertrag ansonsten die Schriftform vorgesehen ist (FG Baden-Württemberg 26.2.96 EFG, 567 - rechtskräftig -). |

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