Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.05.1996 · Fachbeitrag ·

    Vorsteuerabzug für Meisterprüfung des Sohnes

    | Der Vorsteuerabzug für Kosten im Zusammenhang mit der Meisterprüfung des Sohnes kann nach Ansicht des BFH selbst dann in Betracht kommen, wenn die Aufwendungen einkommensteuerlich nicht zu berücksichtigen sind (BFH 15.9.95 BFH/NV 96, 273). In dem entschiedenen Fall hatte der Inhaber eines Elektroinstallationsbetriebes seinem Sohn den Besuch der Meisterschule finanziert. Als Begründung führte er an, daß er zur Aufrechterhaltung des Betriebs einen Meister benötigt habe. Die in den Kosten für den Besuch der Meisterschule enthaltenen Umsatzsteuern machte er als Vorsteuern geltend. |