01.05.1996 · Fachbeitrag ·
Vorsteuerabzug für Meisterprüfung des Sohnes
| Der Vorsteuerabzug für Kosten im Zusammenhang mit der Meisterprüfung des Sohnes kann nach Ansicht des BFH selbst dann in Betracht kommen, wenn die Aufwendungen einkommensteuerlich nicht zu berücksichtigen sind (BFH 15.9.95 BFH/NV 96, 273). In dem entschiedenen Fall hatte der Inhaber eines Elektroinstallationsbetriebes seinem Sohn den Besuch der Meisterschule finanziert. Als Begründung führte er an, daß er zur Aufrechterhaltung des Betriebs einen Meister benötigt habe. Die in den Kosten für den Besuch der Meisterschule enthaltenen Umsatzsteuern machte er als Vorsteuern geltend. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses GStB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 24,40 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig