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  • 01.12.1995 · Fachbeitrag ·

    Zwei-Konten-Modell: Betriebsausgabenabzug trotz zeit- und betragsgleicher Entnahme?

    | Der BFH will möglicherweise Schuldzinsen auch dann zum Betriebsausgabenabzug zulassen, wenn der betriebliche Mittelbedarf zeit- und betragsgleich im Zusammenhang mit den erfolgten Barentnahmen steht. Er würde damit Urteilen des FG Düsseldorf vom 9.11.94 (2 K 1140/93) und des Niedersächsischen FG vom 22.7.93 (VII 479/91) folgen, sich allerdings in Widerspruch zur Tz. 9 des BMF-Schreibens vom 10.11.93 (BStBl I, 930) setzen. Hat die Finanzverwaltung in einigen Fällen bereits den Betriebsausgaben-Abzug versagt, so ist Betroffenen zu raten, gegen die Steuerbescheide Einspruch einzulegen. Vor einer Entscheidung wird die Finanzverwaltung sicherlich den Beschluß des Großen Senats aufgrund der Vorlagebeschlüsse des X. und des XI. Senats zum Zwei-Konten-Modell abwarten. Daher sollten Sie gegebenenfalls ein Ruhen Ihrer Verfahren beantragen. Weisen Sie auf folgende Aktenzeichen hin: X R 75/95, X R 48/94, XI R 34/93. |