04.04.2011 | Abfindung
Kein Zufluss bei teilweiser Umwandlung in eine Versorgungszusage
Wird von einer Abfindung ein Teilbetrag in eine Versorgungszusage umgewandelt, sodass der Arbeitnehmer nach Eintritt des Versorgungsfalls von seinem Arbeitgeber (nicht vom Versicherer!) eine höhere Pension verlangen kann, so ist dieser Betrag mangels Zuflusses nicht als Entschädigung i.S. von § 24 Nr. 1a EStG begünstigt zu besteuern (BFH 22.12.10, IX B 131/10).
Dem Arbeitnehmer fließt laut BFH noch kein Gut in Geldeswert zu, wenn der Arbeitgeber lediglich seine Versorgungszusage erhöht. Das bloße Innehaben von Ansprüchen reiche dazu nicht aus; ein Zufluss sei grundsätzlich erst mit der Erfüllung des Anspruchs gegeben - also dann, wenn es aufgrund der erhöhten Versorgungszusage zur Auszahlung der Bezüge kommt. Eine begünstigte Besteuerung nach § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG scheide somit in solchen Fällen aus.