01.02.2002 · Fachbeitrag · Arbeitslohn, Werbungskosten
Telekommunikations-Aufwendungen - lohnsteuerliche Behandlung ab 2002
| Die lohnsteuerliche Behandlung von Telekommunikationskosten wurde mehrfach geändert. Ihren Schlusspunkt hat die Änderungswelle nun in den LStR 2002 erfahren. Daher erläutert der folgende Beitrag, wo-rauf Arbeitgeber beim Ersatz solcher Aufwendungen und Arbeitnehmer beim Werbungskostenabzug seit dem 1.1.02 achten müssen. Um Missverständnissen vorzubeugen: Als Telekommunikationskosten werden nachfolgend sowohl die Kosten der Telefonnutzung (Festnetz, Handy, Faxgerät) als auch der Internetnutzung bezeichnet. |
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