01.02.1998 · Fachbeitrag · Beteiligungen
Teilbetriebsfiktion bei hundertprozentiger Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft
| Die hundertprozentige Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft, die im Betriebsvermögen gehalten wird, gilt aufgrund einer gesetzlichen Fiktion als Teilbetrieb. Mit dieser Fiktion sind eine Reihe von Steuervergünstigungen verbunden, beispielsweise die Tarifermäßigung bei Veräußerung der Anteile. Der BFH hat die Tarifermäßigung bei Auflösung und Liquidation der Kapitalgesellschaft sogar auf den gesamten Liquidationserlös ausgedehnt. Der Gesetzgeber hat diese Konsequenz nicht für sachgerecht gehalten und im Rahmen des JStG 1997 versucht, die Gesetzeslücke zu schließen. Es ist indessen fraglich, ob ihm dies voll gelungen ist. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen machen wir die Teilbetriebsfiktion bei hundertprozentiger betrieblicher Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft zum Schwerpunktthema. |
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