09.03.2009 | Betriebliche Altersvorsorge
Zeitwertkonten erfolgreich als Partner der betrieblichen Altersversorgung einsetzen
von Jürgen Pradl, Zorneding, und Sebastian Uckermann, Köln, Vorstände des Bundesverbandes der Rechtsberater für bAV und Zeitwertkonten e.V.
Zeitwertkonten spielen in der Praxis zur flexiblen Gestaltung der Lebensarbeitszeit eine immer wichtigere Rolle. Das zum 1.1.09 in Kraft getretene „Flexi II-Gesetz“ (BGBl 08, 2940) und das unmittelbar bevorstehende BMF-Schreiben zur steuerlichen Behandlung von Zeitwertkonten (vgl. GStB 09, 16) werden für jede Menge Handlungsbedarf sorgen. Da die gesetzliche Förderung von Altersteilzeitmodellen durch die Bundesagentur für Arbeit zum 31.12.09 auslaufen wird, sind Zeitwertkonten hier die einzige Auffanglösung. Umso wichtiger ist es, bereits etablierte bAV-Konzepte und Zeitwertkonten optimal aufeinander abzustimmen. Welche Vorteile solche „Kombi-Modelle“ bieten und wie man sie erfolgreich umsetzt, wird nachfolgend auf den Punkt gebracht.
1. Abgrenzung von Zeitwertkonten und bAV
Ansprüche aus einer betrieblichen Altersversorgung liegen aus arbeits- und steuerrechtlicher Sicht vor, wenn Arbeitnehmern aus Anlass eines Arbeitsverhältnisses vom jeweiligen Arbeitgeber Leistungen zur Absicherung mindestens eines biometrischen Risikos - Alter, Tod, Invalidität - zugesagt werden und Rechtsansprüche auf diese Leistungen erst mit dem Eintritt des Ereignisses fällig werden.
Grundgedanke von Zeitwertkonten ist demgegenüber aus Arbeitnehmersicht ein steuer- und sozialabgabenfreies Ansparen von Entgeltbestandteilen mit dem Ziel einer Freistellung von der Arbeitsleistung während des Arbeitslebens oder vor dem Eintritt in den Ruhestand.
Der grundlegende Unterschied zwischen Maßnahmen der bAV und Zeitwertkontenmodellen besteht somit im rechtlichen Verpflichtungstatbestand:
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