01.09.1997 · Fachbeitrag · Betriebsaufspaltung
Neue Gestaltungsspielräume bei der mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung
| Der BFH hat seine Rechtsprechung zur sogenannten mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung geändert BFH 23.4.96 VIII R 13/95. Das Urteil kann weitreichende Folgen für Gesellschafter einer Personengesellschaft haben, die bislang Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt haben. In bestimmten Fällen werden ihre Einkünfte in gewerbliche Einkünfte umqualifiziert. Das Urteil bietet nicht nur Gefahren, sondern auch Gestaltungspotential. Der steuerliche Berater sollte gleichgelagerte Fälle überprüfen und notfalls gestaltend tätig werden. Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich mit der Problematik. |
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