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  • 01.07.2004 · Fachbeitrag · Betriebseinnahmen und -ausgaben

    Unfall mit Betriebs-Pkw und die einkommensteuerlichen Folgen

    | Ein Pkw gehört zum notwendigen Betriebsvermögen, wenn er zu mehr als 50 v.H. eigenbetrieblich genutzt wird. Bei betrieblicher Nutzung zwischen 10 und 50 v.H. besteht die Möglichkeit der Behandlung als gewillkürtes Betriebsvermögen (R 13 Abs. 1 EStR 2003). Diese Möglichkeit besteht nun auch bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG (BFH 2.10.03, BFH/NV 04, 132). Probleme können auftreten, wenn der Steuerpflichtige mit dem zum Betriebsvermögen gehörenden Pkw einen Unfall erleidet. Hier ergeben sich unterschiedliche steuerliche Folgen, je nach dem, ob sich der Unfall auf einer Privatfahrt oder auf einer betrieblich veranlassten Fahrt ereignet hat. Nachfolgend werden die einzelnen Fallkonstellationen mit ihren einkommensteuerlichen Auswirkungen dargestellt. Dabei sei allerdings vorweg gesagt, dass die Rechtslage derzeit infolge unterschiedlicher Äußerungen einzelner Senate des BFH umstritten ist. |