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  • 01.02.2004 · Fachbeitrag · Betriebsverpachtung im Ganzen

    Haftungsausschluss bei Betriebsverpachtung und deren Beendigung

    | Fällt bei einer Betriebsverpachtung der Pächter in Insolvenz oder wird er zahlungsunfähig und führt der Verpächter deshalb den vormals verpachteten Betrieb wieder selbst mit gleicher Firmierung weiter, so können ihm enorme Haftungsgefahren drohen. Der folgende Beitrag will eine Gestaltungsmöglichkeit aufzeigen, mit der eine Haftungsbegrenzung herbeigeführt werden kann. |