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  • 01.08.2001 · Fachbeitrag · Bilanzierung

    Der Auftragsbestand beim Unternehmenskauf

    | Bei einem Unternehmenskauf kann es sinnvoll sein, dass der übernommene Auftragsbestand im Kaufvertrag gesondert beziffert wird. Der Auftragsbestand stellt dann ein eigenständiges Wirtschaftsgut dar, das vom Geschäftswert abzugrenzen ist. Folge: Im Regelfall kann der Auftragsbestand wesentlich schneller abgeschrieben werden als der Geschäftswert, dessen betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer vom Gesetzgeber mit 15 Jahren festgelegt wurde (§ 7 Abs. 1 S. 3 EStG). |