01.11.2001 · Fachbeitrag · Bilanzierung
Endgültige Steuerersparnis trotz aufgelöster § 7g-Rücklage?
| Eine der einfachsten Gestaltungsmöglichkeiten für kleinere und mittlere Betriebe ist die § 7g-Rücklage, da sie enorme Liquiditätsvorteile bringen kann. In aller Regel ist es sinnvoll, zum 31.12.01 oder - soweit noch möglich - bereits zum 31.12.00 eine möglichst hohe Ansparrücklage nach § 7g EStG zu bilden. Denn ist der Steuersatz im Jahr der Rücklagenbildung höher als im Jahr der tatsächlichen Anschaffung/Herstellung des Wirtschaftsguts, ergibt sich nicht nur ein Zins-, sondern ein endgültiger Steuervorteil. |
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