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  • 01.01.2002 · Fachbeitrag · Bilanzierung

    Ermittlung der AfA nach einer vorangegangenen Teilwertabschreibung

    | Nehmen Steuerpflichtige Teilwertabschreibungen (TW-Abschreibungen) auf bewegliche oder unbewegliche Anlagegüter vor, so stellt sich die Frage, wie die AfA im Anschluss an die TW-Abschreibung zu ermitteln ist. Der folgende Beitrag zeigt auf, dass zwei Lösungsmöglichkeiten in Betracht kommen, die zu unterschiedlichen Ergebnissen führen können. Er geht zudem auf die Frage ein, wie die AfA zu ermitteln ist, wenn der Grund für die Wertminderung entfällt und daher eine TW-Zuschreibung erforderlich ist. |