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  • 01.09.1999 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    50-Prozent-Regelung des § 21 Abs. 2 EStG gilt nicht bei Betriebsvermögen

    | Die verbilligte Vermietung von Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens stellt eine Nutzungsentnahme dar, wenn und soweit die Verbilligung außerbetrieblich veranlaßt ist. Die sogenannte 50-Prozent-Regelung des § 21 Abs. 2 Satz 2 EStG ist auf Gewinneinkünfte nicht entsprechend anzuwenden (BFH 29.4.99, IV R 49/97). |