01.06.2004 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Abgrenzung zwischen gewerblichem Wertpapierhandel und privater Vermögensverwaltung
| Mit Urteil vom 30.7.03 hat der BFH klargestellt, dass der An? und Verkauf von Wertpapieren grundsätzlich noch nicht den Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung überschreitet, es sei denn, die entfaltete Tätigkeit ist dem Bild eines "Wertpapierhandelsunternehmens" i.S. des § 1 Abs. 3d KredWG bzw. eines "Finanzunternehmens" i.S. des § 1 Abs. 3 KredWG ähnlich. Bei natürlichen Personen wird der An? und Verkauf von Wertpapieren daher nur in Ausnahmefällen zu einer gewerblichen Betätigung führen (BFH 30.7.03, X R 7/99, Abruf-Nr. 040828). |
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