01.04.1999 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Abkehr von der phasengleichen Aktivierung von Dividendenansprüchen?
| Es scheint, als wenn der BFH von seiner Rechtsprechung zur phasengleichen Aktivierung von Dividendenansprüchen abrücken will. In diese Richtung gehen jedenfalls das Urteil des IV. Senats vom 26.11.98 (IV R 52/96) und ein Vorlagebeschluß des I. Senats vom 16.12.98 (I R 50/95). Sollte sich die Auffassung dieser beiden Senate durchsetzen, wären Dividenden im Rahmen von Betriebsaufspaltungen erst in dem Jahr bei der Besitzgesellschaft zu erfassen, in dem die Betriebs-GmbH eine entsprechende Gewinnausschüttung beschließt. |
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