01.12.2003 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Angemessenheit der Geschäftsführerbezüge bei mehreren Geschäftsführern
| Nachdem der BFH vor kurzem neben allgemeinen Aussagen zur Angemessenheit der Gesamtbezüge von Gesellschafter- Geschäftsführern (GGf) auch der speziellen Frage nachgegangen ist, wie sich eine Mehrfachtätigkeit des GGf auf dessen Gesamtbezüge auswirkt (vgl. Pflüger in GStB 03, 437), nimmt das Gericht in seiner Entscheidung vom 4.6.03 zu der Frage Stellung, wo sich die Obergrenze für die angemessene Gesamtausstattung befindet, wenn für eine kleinere, eher ertragsschwache GmbH mehrere GGf tätig sind. Besonders bei mittelständischen Familienunternehmen stellt sich häufig die Notwendigkeit, die Vertreter von zwei oder mehreren Familienstämmen mit der Geschäftsleitung zu betrauen. Im folgenden Beitrag wird die Entscheidung des BFH rechtlich gewürdigt und in ihrer praktischen Relevanz dargestellt (BFH 4.6.03, I R 38/02). (Abruf-Nr. 032226) |
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