01.09.2000 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Beeinträchtigen Steuerklauseln die Fremdüblichkeit von Verträgen?
| Immer wieder ist zu beobachten, dass Verträge unter nahen Angehörigen so genannte Steuerklauseln enthalten, mit denen versucht wird, Beanstandungen des Finanzamts entgegenzuwirken. Formulierungsbeispiel:„ Der Darlehensgeber erhält eine Verzinsung seines Darlehens von zehn Prozent jährlich. Soweit dieser Gewinnanteil nicht den steuerrechtlichen Vorschriften entspricht, ist nur der Betrag vom Darlehensnehmer zu bezahlen, der nach den steuerrechtlichen Vorschriften als Betriebsausgaben anerkannt wird.“ |
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