01.07.2001 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Bilanzsprungrisiko ist für die Finanzierbarkeit einer Pensionszusage unbedeutend
| Erteilt eine GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer eine Pensionszusage, so muss die Versorgungsverpflichtung im Zeitpunkt der Zusage finanzierbar sein. Eine Versorgungszusage ist nicht finanzierbar, wenn die Passivierung des Barwerts der Pensionsverpflichtung zu einer Überschuldung der Gesellschaft führen würde. Allerdings ist dabei lediglich der versicherungsmathematische Barwert anzusetzen. Es ist nicht von dem Wert auszugehen, der sich bei einer unmittelbar eintretenden Invalidität des Gesellschafter-Geschäftsführers ergeben würde. Daher muss das „Bilanzsprungrisiko“ bei der Frage der Finanzierbarkeit einer Pensionszusage nicht mehr berücksichtigt werden. Mit dieser bahnbrechenden Entscheidung stellt sich der BFH binnen k ürzester Zeit erneut gegen die Auffassung der Finanzverwaltung (BFH 20.12.00, I R 15/00). (Abruf-Nr. 010658) |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses GStB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 24,40 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig