01.01.2001 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Buchwertübertragung von wesentlichen Grundlagen vor Anteilsveräußerung
| Der Gewinn aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils ist nicht tarifbegünstigt, wenn auf Grund eines einheitlichen Plans kurz vor der Veräußerung wesentliche Betriebsgrundlagen zu Buchwerten auf ein Schwesterunternehmen übertragen wurden (BFH 6.9.00, IV R 18/99). (Abruf-Nr. 001442) |
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