01.11.2000 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Das Ende der phasengleichen Aktivierung von Dividendenansprüchen
| Eine Kapitalgesellschaft, die mehrheitlich an einer anderen Kapitalgesellschaft beteiligt ist, kann Dividendenansprüche aus einer am Bilanzstichtag noch nicht beschlossenen Gewinnverwendung der nachgeschalteten Gesellschaft grundsätzlich nicht aktivieren. Mit dieser Entscheidung hat der Große Senat des BFH das Ende der phasengleichen Aktivierung von Dividendenansprüchen eingeläutet (BFH 7.8.2000, GrS 2/99, Abruf-Nr. 001136). |
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