01.08.1999 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Ehegattengrundstück und Beendigung der Nutzungsbefugnis
| Errichtet ein Ehegatte ein betriebliches Gebäude auf einem Grundstück, das beiden Ehegatten gehört, und trägt er die Herstellungskosten allein, so ist die ihm zustehende unentgeltliche Nutzungsbefugnis am Gebäudeanteil des anderen Ehegatten „wie ein materielles Wirtschaftsgut“ zu behandeln. Endet die Nutzungsbefugnis durch Entnahme oder Einbringung, so wird in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen dem Wert der Ausgleichsforderung gegenüber dem Eigentümer und dem Restbuchwert des Nutzungsrechts ein Gewinn realisiert (BFH 10.3.99, XI R 22/98). |
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