01.05.1997 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Ermittlung des verrechenbaren Verlusts: Verschiedene Einkunftsarten saldieren
| Erzielt eine vermögensverwaltende KG positive Einkünfte aus Kapitalvermögen und negative Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, so sind die verschiedenen Einkunftsarten für die Ermittlung des verrechenbaren Verlusts nach §§ 21, 15a EStG zu saldieren. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses GStB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 24,40 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig