01.06.2005 | Bundesfinanzhof
Erteilung einer Pensionszusage an den GGf einer neu gegründeten Kapitalgesellschaft
Die Erteilung einer Pensionszusage an den Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf) einer Kapitalgesellschaft setzt im Allgemeinen die Einhaltung einer Probezeit voraus, um die Leistungsfähigkeit des neu bestellten Geschäftsführers beurteilen zu können. Bei einer neu gegründeten Kapitalgesellschaft ist die Zusage überdies erst dann zu erteilen, wenn deren künftige wirtschaftliche Entwicklung verläßlich abgeschätzt werden kann. Damit hat der BFH seine ständige Rechtsprechung bestätigt (BFH 23.2.05, I R 70/04, Abruf-Nr. 051424). Das Gericht weist auch wieder einmal darauf hin, dass eine vertraglich nicht geregelte private Kfz-Nutzung durch den Geschäftsführer und Ehemann der Alleingesellschafterin einer Kapitalgesellschaft eine vGA darstellt. Interessant ist allerdings, dass das Gericht den gewährten Vorteil nicht pauschal mit 1 v.H. des Listenpreises bewertet, sondern nach Fremdvergleichsmaßstäben bemisst. Die üblichen Mietsätze von Fahrzeugvermietern sollen dabei aber nur als grobe Richtschnur dienen. Das Gericht geht vielmehr davon aus, dass Gesellschaft und Gesellschafter gemeinhin auf Kostenbasis abrechnen und sich etwaige Gewinnaufschläge teilen.