01.01.2001 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof/ Europäischer Gerichtshof
Vorsteuerabzug bei Betriebsgebäuden auch hinsichtlich der eigenen Wohnung?
| Befindet sich im Betriebsgebäude auch die Wohnung des Unternehmers, so kann dieser die Wohnung seinem Unternehmensvermögen zuordnen. Allerdings ist die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken nach § 4 Nr. 12a UStG steuerfrei, so dass ein Vorsteuerabzug aus den Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht möglich ist. Auch eine Option zur Umsatzsteuerpflicht i.S. des § 9 UStG ist ausgeschlossen. Der BFH hat nunmehr Bedenken, ob diese bisherige Sichtweise EG-konform ist: Mit Beschluss vom 25.5.00 hat er dem EuGH die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob es mit dem EG-Recht vereinbar sei, dass auf Grund der zuvor dargestellten Auslegung dem Unternehmer hinsichtlich des zu eigenen Wohnzwecken genutzten Anteils an einem Betriebsgebäude der Zugang zum Vorsteuerabzug verwehrt bleibe (Az. V R 39/99). (Abruf-Nr. 000770) |
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