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  • 01.03.2003 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Ferienwohnung: BFH stellt Fehlinterpretation im jüngsten BMF- Schreiben richtig

    | Nach dem ersten Leitsatz der BFH- Entscheidung vom 6.11.01 (BStBlII 02, 726; vgl. GStB 02, 185) kann bei einer ausschließlich zu Vermietungszwecken bereitgehaltenen Ferienwohnung „ohne weitere Prüfung“ von der Überschusserzielungsabsicht des Steuerpflichtigenausgegangen werden. Das BMF hatte zu diesem Punkt in seine jüngsten Anwendungsschreiben vom 14.10.02 (GStB 02, R 49) je- doch verfügt, dass diese BFH- Aussage einschränkend zu interpretieren sei, und in seinen weiteren Ausführungen entsprechende Sach- verhalte aufgelistet, bei denen die Überprüfung der Überschusserzielungsabsicht gerade nicht unterbleiben könne (vgl. GStB 03, 61).Nur drei Wochen später - nämlich am 5.11.02 - hat der IX. Senat des BFH aber gleichsam im Eilverfahren klargestellt, dass das BMF ihn gründlich missverstanden habe. Könne eine Privatnutzung der Ferienwohnung ausgeschlossen werden, so müsse - auch bei Vermietung in Eigenregie - ohne Weiteres die Überschusserzielungsabsichtunterstellt werden (IX R 18/02). (Abruf-Nr. 030428) |