01.06.2001 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Gewerbesteuerlicher Verlustvortrag bei doppelstöckiger Personengesellschaft
| Die steueroptimale Nutzung von Verlusten bzw. Verlustvorträgen gehört zu den Kernaufgaben jedes steuerlichen Beraters (ausführlich Kreft, GStB 00, 89). In einem Teilbereich, der Nutzung von gewerbesteuerlichen Verlustvorträgen bei doppelstöckigen Personengesellschaften, hat der BFH nun in seinem Urteil vom 6.9.00 eine Klärung herbeigeführt. Danach gilt: Bleibt ein ausgeschiedener Gesellschafter an der (Unter-)Gesellschaft mittelbar über eine Obergesellschaft beteiligt, so beschränkt sich der gewerbesteuerliche Verlustvortrag auf diejenigen Verluste der vorangegangenen Erhebungszeiträume, die im Sonderbetriebsvermögensbereich des ausgeschiedenen Gesellschafters entstanden sind. Diese Entscheidung ist nicht so negativ, wie sie zunächst anmutet, da sie zumindest Rechtssicherheit bei Gestaltungen schafft (V R 69/99). (Abruf-Nr. 001479) |
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