01.01.2004 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Gewillkürtes Betriebsvermögen auch bei Einnahmen-Überschussrechnung möglich
| Nach bisheriger BFH-Rechtsprechung war es Einnahmen-Überschussrechnern nicht möglich, gewillkürtes Betriebsvermögen zu bilden. Darin hat der BFH nun einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gesamtgewinngleichheit gesehen, der aus dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG abzuleiten ist. In Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung hat der BFH daher jetzt entschieden, dass auch bei der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung gewillkürtes Betriebsvermögen gebildet werden kann (BFH 2.10.03, IV R 13/03, Abruf-Nr. 032752). |
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