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  • 01.10.2002 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Gleichzeitige Eigenheimförderung für zwei Objekte trotz räumlichen Zusammenhangs

    | Ehegatten können die Eigenheimzulage grundsätzlich für zwei Objekte in Anspruch nehmen. Eine gleichzeitige Förderung beider Wohnungen ist allerdings dann ausgeschlossen, wenn diese räumlich zusammenhängen und für die Ehegatten die Voraussetzungen der Zusammenveranlagung bereits im Zeitpunkt der Anschaffung/Fertigstellung der Objekte vorlagen. Die genannte Einschränkung gilt jedoch dann nicht, wenn die eine Wohnung von den Ehegatten selbst genutzt und die andere unentgeltlich an nahe Angehörige überlassen wird - eine zeitgleiche Doppelförderung ist in diesem Fall also trotz räumlichen Zusammenhangs möglich (BFH 28.6.02, IX R 37/01). (Abruf-Nr. 021056) |