Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.02.1998 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Grundsätzlich Überschußerzielungsabsicht bei Vermietung

    | Bei einer auf Dauer angelegten Vermietung ist grundsätzlich von einer Überschußerzielungsabsicht auszugehen. Nur wenn ausnahmsweise besondere Umstände vorliegen, kann eine steuerlich unbeachtliche Liebhaberei gegeben sein (zum Beispiel bei Ferienwohnungen, Mietkaufmodellen oder Bauherrenmodellen mit Rückkaufangebot oder Verkaufsgarantie). |

    Karrierechancen

    Zu TaxTalents