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  • 01.04.1998 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Herstellung eines Gebäudes durch GmbH auf gesellschaftereigenem Grundstück

    | Eine Kapitalgesellschaft, die auf dem Grundstück ihres Gesellschafters (oder einer ihm nahestehenden Person) ein betrieblich genutztes Gebäude errichtet, verwirklicht dadurch keine verdeckte Gewinnausschüttung. Sie hat die ihr entstandenen Aufwendungen zu aktivieren und als AfA gewinnmindernd abzuziehen. Vorsicht ist aber geboten, wenn die Übernahme der Baukosten als Schenkung zu qualifizieren ist. Die dann drohenden steuerlichen Folgen können verheerend sein. |