01.02.1998 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Kein “Erwerbsgewinn” bei Ausscheiden eines Kommanditisten unter Buchwert
| Scheidet ein Kommanditist aus der Gesellschaft aus und ist die Abfindung geringer als sein Kapitalkonto, so stellte sich bislang die Frage, welche steuerlichen Auswirkungen sich für die verbliebenen Gesellschafter ergeben. Teilweise ist die Auffassung vertreten worden, daß diese hinsichtlich des Differenzbetrages einen laufenden “Er-werbsgewinn” erzielen. Nach anderer Auffassung ist der Betrag nicht sofort zu versteuern, vielmehr sind die Buchwerte der aktivierten Wirtschaftsgüter in Höhe des Differenzbetrages abzustocken. Der BFH hat sich nun der zweiten Auffassung angeschlossen. |
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