01.12.2000 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Keine phasengleiche Aktivierung von Dividendenforderungen
| Eine Mutterkapitalgesellschaft kann Dividendenansprüche gegen ihre Tochterkapitalgesellschaft, für die am Bilanzstichtag der Muttergesellschaft noch kein Gewinnverwendungsbeschluss gefasst ist, grundsätzlich nicht aktivieren. Mit dieser Entscheidung hat der Große Senat des BFH die bisherige Rechtsprechung zur so genannten phasengleichen Aktivierung von Dividendenansprüchen in der Steuerbilanz geändert. Der BFH-Beschluss wurde in Kurzform bereits in GStB 2000, 357 vorgestellt. Heute soll er ausführlich analysiert werden (Beschluss vom 7.8.2000, GrS 2/99, Abruf-Nr. 001136). |
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