04.05.2010 | Bundesfinanzhof
Kosten für Erststudium im Anschluss an eine Schulausbildung abziehbar
Schon im letzten Jahr hat der BFH geklärt, dass die Kosten eines Erststudiums auch dann als Werbungskosten abziehbar sind, wenn vor dem Studium eine Berufsausbildung abgeschlossen wurde (BFH 18.6.09, VI R 14/07). Nun ist beim BFH ein Verfahren zu der Frage anhängig, ob das gleiche gilt, wenn das Studium unmittelbar nach dem Abitur oder im Anschluss an die Bundeswehrzeit oder den Zivildienst begonnen wurde (Az. VI R 7/10; Vorinstanz FG Hamburg 25.11.09, 5 K 193/08). Auf den Ausgang dieses Verfahrens darf man gespannt sein.
Quelle: Ausgabe 05 / 2010 | Seite 147 | ID 135480