01.05.2004 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Kürzung des Vorwegabzugs bei Ehegatten
| Bei der Kürzung des zusammenveranlagten Ehegatten gemeinsam zustehenden Vorwegabzugs für Vorsorgeaufwendungen ist in die Bemessungsgrundlage "Summe der Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit" nur der Arbeitslohn desjenigen Ehegatten einzubeziehen, für den Zukunftssicherungsleistungen i.S. des § 3 Nr. 62 EStG erbracht worden sind oder der zum Personenkreis des § 10c Abs. 3 Nr. 1 oder 2 EStG gehört. Insbesondere Ehegatten, bei denen einer der Partner beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf) einer GmbH ist, werden von diesem Urteil profitieren (BFH 3.12.03, XI R 11/03, Abruf-Nr. 040825). |
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