01.06.2002 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Maßnahmen der Steuerfahndung zur Ermittlung von Spekulationsgewinnen
| Der BFH hat sich jüngst mit der Frage beschäftigt, wann die Steuerfahndung Sammelauskunftsersuchen an Banken richten darf, um steuerpflichtige Spekulationsgewinne zu ermitteln. Dabei hat er entschieden, dass solche Auskunftsersuchen - nur - zulässig sind, wenn die Steuerfahndung Kenntnis davon erhalten hat, dass gerade Kunden eines bestimmten Kreditinstitutes in erheblicher Anzahl in einem bestimmten Marktsegment innerhalb der Spekulationsfrist Aktiengeschäfte getätigt und Spekulationsgewinne realisiert haben (BFH-Beschluss vom 21.3.02, VII B 152/01). (Abruf-Nr. 020559) |
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